OGH 10ObS88/15m (RS0130560)

OGH10ObS88/15m15.12.2015

Rechtssatz

Mit der Einführung einer Sperrfrist nach Zurückziehung einer Klage auf Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit soll eine kurzfristige neuerliche Antragstellung ohne eine wesentliche Änderung der zuletzt festgestellten Minderung der Arbeitsfähigkeit verhindert werden.

Normen

ASVG idF BGBl I 2010/111 §362 Abs3

10 ObS 88/15mOGH15.12.2015
10 ObS 54/21wOGH19.05.2021

Dokumentnummer

JJR_20151215_OGH0002_010OBS00088_15M0000_001