Normen
5 Ob 222/03p | OGH | 10.02.2004 |
3 Ob 185/05k | OGH | 21.12.2005 |
Auch; nur: § 350 Abs 3 EO lässt kraft Exekutionstitels Eintragungen gegen den nicht einverleibten oder vorgemerkten Eigentümer einer Liegenschaft zu, wenn der betreibende Gläubiger unter Nachweis des Rechtstitels des Verpflichteten zugleich mit der Exekution die bücherliche Eintragung des Eigentums des Verpflichteten begehrt. (T1); Beisatz: Grundsätzlich muss jedoch die Exekution gegen jemand gerichtet sein, der in seinem bücherlichen Recht betroffen ist, gegen den sich also die zu erzwingende Eintragung richtet. (T2); Veröff: SZ 2005/191 |
3 Ob 236/12w | OGH | 23.01.2013 |
Auch; Beis wie T2 |
Dokumentnummer
JJR_20040210_OGH0002_0050OB00222_03P0000_003
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