OGH 4Ob224/00w; 4Ob120/02d; 4Ob100/03i; 4Ob92/08w; 4Ob42/12y (RS0114102)

OGH4Ob224/00w; 4Ob120/02d; 4Ob100/03i; 4Ob92/08w; 4Ob42/12y17.4.2012

Rechtssatz

§ 54 Abs 1 Z 3a UrhG ist auf das Bildzitat in Zeitungen und Zeitschriften analog anzuwenden. Die Zitierung ganzer Bilder ist im Interesse der geistigen Auseinandersetzung demnach zulässig, wenn sie durch den Zitatzweck geboten ist und der wirtschaftliche Wert des zitierten Werks (Lichtbilds) nicht in einer ins Gewicht fallenden Weise ausgehöhlt wird.

Normen

UrhG §54 Abs1 Z3a

4 Ob 224/00wOGH03.10.2000

Veröff: SZ 73/149

4 Ob 120/02dOGH28.05.2002

Vgl auch

4 Ob 100/03iOGH20.05.2003

Auch; Beisatz: Zur ersten Voraussetzung: Hier: Wiedergabe einer Karikatur, die ebenso wie die Wiedergabe der Fotos, Belegfunktion hat. (T1); Beisatz: Zur zweiten Voraussetzung: Diese ist hier unabhängig davon erfüllt, ob auf die Rechte an den für die Gestaltung der Titelblätter verwendeten Lichtbildern oder die Rechte an der hiefür verwendeten Karikatur abgestellt wird. (T2)

4 Ob 92/08wOGH26.08.2008
4 Ob 42/12yOGH17.04.2012

Beisatz: Hier besaß das Bild keinen zusätzlichen Informationsgehalt und trug zum Verständnis der Kritik beim Publikum nichts bei. (T3)

Dokumentnummer

JJR_20001003_OGH0002_0040OB00224_00W0000_001

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