Rechtssatz
Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme durch einen im Kartellrecht erfahrenen Rechtsberater auf gesicherter Tatsachengrundlage aufgrund eines umfassenden Prüfungsauftrags kann grundsätzlich den für die Verhängung einer Geldbuße erforderlichen Schuldvorwurf ausräumen und zur Bußgeldimmunität führen, sofern ein Fehler bei der Rechtsberatung nicht offensichtlich war und durch Vergleich mit den Rechtsquellen ohne weiteres hätte erkannt werden können.
16 Ok 2/11 | OGH | 05.12.2011 |
Veröff: SZ 2011/142<br/>Beisatz: Hier: Verstoß gegen österreichisches Kartellrecht. (T1a) |
16 Ok 4/11 | OGH | 05.12.2011 |
Auch; Bem: Zum Vorabentscheidungsersuchen zu Art 23 VO (EG) Nr 1/2003 siehe RS0127340. (T1) |
16 Ok 4/13 | OGH | 02.12.2013 |
Gegenteilig; Beisatz: Bei Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20111205_OGH0002_0160OK00002_1100000_001
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