Rechtssatz
Bei Kündigung durch den Handelsvertreter muss dieser zur Wahrung des Ausgleichsanspruchs nicht darauf hinweisen, dass er die Kündigung aus dem Unternehmer zurechenbaren Umständen erklärt hat.
9 ObA 2/04s | OGH | 26.05.2004 |
Auch; Beisatz: Der österreichischen Rechtsordnung ist nicht zu entnehmen, dass Kündigungen oder vorzeitige Auflösungen von Vertragsverhältnissen schon im Zeitpunkt der Auflösungserklärung ausdrücklich begründet werden müssen, zumal eine solche Begründungspflicht auch dem - allgemein anerkannten - "Nachschieben" von Kündigungs- oder Auflösungsgründen entgegenstünde. (T1); Veröff: SZ 2004/86 |
9 ObA 43/10d | OGH | 11.05.2010 |
Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Kündigung des Handelsvertreters durch den Unternehmer. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20040312_OGH0002_008OBA00005_04Z0000_002
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