Normen
KO §49 Abs1
8 Ob 215/00a | OGH | 22.02.2001 |
Veröff: SZ 74/29 |
8 Ob 228/00p | OGH | 11.06.2001 |
nur: Sondermassekosten liegen dann vor, wenn ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen den Massekosten und dem Absonderungsgut besteht. (T1); Veröff: SZ 74/103 |
8 Ob 249/02d | OGH | 26.06.2003 |
Beisatz: Ein wesentliches Kriterium in diesem Zusammenhang ist, ob der Absonderungsgläubiger selbst diesen Aufwand hätte machen müssen, um zur Verwertung des Absonderungsrechtes zu gelangen. (T2); Beisatz: Betriebskosten für verpfändete Wohnungseigentumsobjekte sind keine Sondermassekosten. (T3) |
8 Ob 45/04g | OGH | 27.05.2004 |
nur T1; Beis wie T2; Beisatz: Allerdings gilt dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt: Vielmehr ist für die Abgrenzung auch die Interessenlage der Beteiligten wesentlich: Die Kosten der Räumung einer vom Masseverwalter veräußerten Liegenschaft von Sachen des Gemeinschuldners sind keine Sondermassekosten. (T4) |
8 Ob 24/05w | OGH | 13.07.2006 |
Auch; nur: Sondermassekosten liegen dann vor, wenn ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen den Massekosten und dem Absonderungsgut besteht. Wenn ein den Verwertungserlös mindernder Anspruch des Erwerbers der Sondermasse (hier: Preisminderungsanspruch) besteht, steht den Absonderungsgläubigern nur ein entsprechend geminderter Verwertungserlös zur Verfügung. (T5); Beis wie T2; Beis wie T3; Beisatz: Laufende Aufwendungen, aus denen für einen Absonderungsgläubiger insoweit keine Vorteile entstehen, sind nicht als Sondermassekosten anzusehen. (T6) |
8 Ob 113/06k | OGH | 18.12.2006 |
nur T1; Veröff: SZ 2006/110; Veröff: SZ 2006/185 |
8 Ob 66/08a | OGH | 02.04.2009 |
Auch; Beisatz: Bloß klar der Sondermasse zugeordnete Kosten sollen diese als Sondermassekosten belasten. Es ist daher auch angemessen, diesen Maßstab auch bei der Zuordnung von Vorteilen zur Sondermasse anzulegen. (T7); Beisatz: Die auf die Zinserträge des bei einem Kreditinstitut veranlagten Erlöses einer Sondermasse entfallende und abgezogene Kapitalertragssteuer ist der Sondermasse zuzurechnen. (T8); Bem: Siehe auch RS0124687. (T9) |
8 Ob 105/09p | OGH | 18.02.2010 |
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Leasingentgelte für ein Superädifikat, das sich auf der die Sondermasse bildenden Liegenschaft befindet, sind keine Sondermassekosten. (T10) |
8 Ob 87/10t | OGH | 26.04.2011 |
Vgl auch; Beisatz: Der Spekulationsgewinn ist nicht den Sondermassekosten zuzuordnen. (T11) |
Dokumentnummer
JJR_20010222_OGH0002_0080OB00215_00A0000_002
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