OGH 6Ob720/88 (RS0056102)

OGH6Ob720/8820.4.2010

Rechtssatz

Die durch die StbGNov 1983 nachträglich bewirkte Lücke des § 23 Abs 1 EheG ist durch Analogie zu schließen und die Regelung in folgendem Sinne zu verstehen: "Eine Ehe ist nichtig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend zu dem Zweck geschlossen ist, einem Ehegatten ... den Erwerb der Staatsbürgerschaft des anderen zu ermöglichen, ohne daß die eheliche Lebensgemeinschaft begründet werden soll".

nachträglich entstandene Gesetzeslücke

 

Normen

ABGB §7
EheG §23 Abs1 Fall2

6 Ob 720/88OGH24.11.1988

Veröff: SZ 61/262 = EvBl 1989/104 S 375 = JBl 1989,306 = RZ 1989/24 S 82 = EFSlg XXV/6

8 Ob 577/93OGH30.03.1994

Auch; Veröff: SZ 67/56

4 Ob 554/94OGH20.09.1994
3 Ob 535/95OGH21.12.1995
7 Ob 2176/96tOGH17.07.1996

Auch

7 Ob 2179/96hOGH30.07.1996

Beisatz: Die geänderte staatsbürgerschaftsrechtliche Lage hat die Regelung nach dem zweiten Fall des § 23 Abs 1 EheG auch nicht deshalb gegenstandslos gemacht, weil nunmehr die Eheschließung nicht mehr kraft Gesetzes (§ 4 StbG 1949) zum Erwerb der Staatsbürgerschaft führt, noch diese durch Erklärung des Fremden, der einen Inländer geheiratet hat, herbeigeführt wird (§ 9 StbG 1965), sondern nunmehr - bei Vorliegen weiterer gesetzlicher Voraussetzungen - einen Anspruch auf Verleihung der Staatsbürgerschaft (§ 11 a StbG 1965 idgF) begründet. (T1)

6 Ob 142/00aOGH28.06.2000

Vgl aber; Beisatz: Auch die ausschließliche oder überwiegende Absicht, durch die Eheschließung nur die unbeschränkte Aufenthaltsmöglichkeit und/oder den ungehinderten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt zu erlangen, ohne nach Erfüllung der Voraussetzungen die österreichische Staatsbürgerschaft anzustreben, reicht für die Nichtigerklärung der Ehe aus. (T2)

1 Ob 30/01wOGH27.02.2001

Vgl aber; Beis wie T2

4 Ob 205/09iOGH20.04.2010

Vgl auch; Beisatz: Hier: Nachträglich entstandene Gesetzeslücke in Bezug auf die Formpflicht des zum Zweck der Gutstehung erklärten Schuldbeitritts. (T3); Veröff: SZ 2010/38

Dokumentnummer

JJR_19881124_OGH0002_0060OB00720_8800000_002

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