Normen
11 Os 68/87 | OGH | 08.09.1987 |
Veröff: SSt 58/66 |
13 Os 41/92 | OGH | 20.05.1992 |
Vgl auch; nur: Nur nach der Verkehsauffassung gänzlich oder nahezu ("praktisch") wertlose Sachen scheiden als taugliche Diebstahlsobjekte aus. Hingegen steht der Annahme der Diebstahlsfähigkeit nicht entgegen, daß eine Sache bloß dem persönlichen Gebrauch des Gewahrsamsträgers dient, der Handel mit ihr verboten ist oder ihr kein Tauschwert nach Art einer Handelsware zukommt. (T1) Beisatz: Einzelne Zigaretten. (T2) |
9 ObA 73/08p | OGH | 09.07.2008 |
Auch; Beisatz: Hier geringe Mengen unverwertbaren Obsts, das nur noch zum kostenpflichtigen Abtransport bereitstand. (T3) |
13 Os 52/10m | OGH | 18.11.2010 |
Verstärkter Senat; Auch; Beisatz: Auch wenn Urkunden, zu denen Kennzeichentafeln (§ 49 KFG 1967) zählen, nicht ohne Trägersubstanz auskommen, begründet die Verknüpfung der in einer Urkunde gelegenen Gedankenerklärung mit einer Trägersubstanz noch keinen Tauschwert im Sinn des § 127 StGB. Aus Gestehungskosten oder aus mit dem Erfordernis einer Trägersubstanz zwangsläufig verbundenem „Sachwert“ ist der für eine Subsumtion nach § 127 StGB erforderliche Tauschwert nicht abzuleiten. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19870908_OGH0002_0110OS00068_8700000_001
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