8 ObA 116/02w | OGH | 13.06.2002 |
9 ObA 206/02p | OGH | 18.12.2002 |
Auch; nur: Für eine Änderung der Arbeitszeit reicht die bloße Zustimmung des Betriebsrates nicht aus; erforderlich wäre eine Betriebsvereinbarung im Sinne des § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG. (T1); Beisatz: Mit einer Betriebsvereinbarung im Sinne des § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG kann nur die Verteilung innerhalb der Arbeitswoche, nicht aber das Stundenausmaß geregelt werden. (T2) |
9 ObA 15/07g | OGH | 07.05.2008 |
Auch; Beis wie T2; Beisatz: Es ist am grundsätzlichen Rechtssatz festzuhalten, dass weder § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG noch § 4b AZG die Partner einer Betriebsvereinbarung zu einer allgemeinen Verkürzung oder Verlängerung der Normalarbeitszeit legitimieren. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_20020613_OGH0002_008OBA00116_02W0000_005
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