Normen
4 Ob 170/02g | OGH | 20.08.2002 |
4 Ob 256/02d | OGH | 25.03.2003 |
Beisatz: Gleiches gilt für die Messung der Blutwerte unter Verwendung eines vollautomatischen Gerätes, dessen Bedienung kein medizinisches Fachwissen voraussetzt; auch wenn zur Gewinnung eines Blutstropfens ein Stich in die Fingerkuppe mit einem kugelschreiberähnlichen Gerät - allenfalls unter Zuhilfenahme des Apothekers oder seines Angestellten - erforderlich ist. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20020820_OGH0002_0040OB00170_02G0000_001
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