OGH 4Ob170/02g (RS0116703)

OGH4Ob170/02g25.3.2003

Rechtssatz

Die Auffassung, die Messung eines Körperwerts über die Hautoberfläche mittels Elektroden unter Zuhilfenahme eines vollautomatischen Geräts, dessen Bedienung einfach ist und keinerlei medizinisches Fachwissen voraussetzt, falle nicht unter den Ärztevorbehalt, ist mit gutem Grund vertretbar.

Normen

ÄrzteG §2 Abs2

4 Ob 170/02gOGH20.08.2002
4 Ob 256/02dOGH25.03.2003

Beisatz: Gleiches gilt für die Messung der Blutwerte unter Verwendung eines vollautomatischen Gerätes, dessen Bedienung kein medizinisches Fachwissen voraussetzt; auch wenn zur Gewinnung eines Blutstropfens ein Stich in die Fingerkuppe mit einem kugelschreiberähnlichen Gerät - allenfalls unter Zuhilfenahme des Apothekers oder seines Angestellten - erforderlich ist. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20020820_OGH0002_0040OB00170_02G0000_001