10 ObS 315/00x | OGH | 22.05.2001 |
10 ObS 10/01w | OGH | 30.04.2002 |
Beisatz: Hier: Bewilligung einer Akupunkturbehandlung. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20010522_OGH0002_010OBS00315_00X0000_005
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Wenn der Chefarzt die Bewilligung zur Weitergewährung der Hauskrankenpflege verweigert, hat der Versicherte dagegen kein Rechtsmittel. Er hat aber die Möglichkeit, sich die begehrten medizinischen Leistungen und qualifizierten Pflegeleistungen privat zu verschaffen und Kostenersatz zu begehren. Weigert sich der Krankenversicherungsträger, Kostenersatz zu leisten, kann der Versicherte eine Leistungsklage vor dem Sozialgericht einbringen. Das Gericht hat dann selbständig zu prüfen, ob diese Leistungen notwendig waren, ohne dabei in irgendeiner Weise an eine Stellungnahme eines Chefarztes gebunden zu sein.
10 ObS 315/00x | OGH | 22.05.2001 |
10 ObS 10/01w | OGH | 30.04.2002 |
Beisatz: Hier: Bewilligung einer Akupunkturbehandlung. (T1) |
JJR_20010522_OGH0002_010OBS00315_00X0000_005
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