OGH 5Ob108/99i (RS0113178)

OGH5Ob108/99i15.2.2000

Rechtssatz

Die von § 2 Abs 3 MRG erfasste Umgehungsabsicht ist in der Regel darauf gerichtet, durch die Untervermietung einen den sonst zulässigen Mietzins übersteigenden Mietzins zu erzielen und/oder den Kündigungsschutz dadurch auszuschalten, dass das Untermietverhältnis faktisch mit dem Hauptmietverhältnis endet oder aber weitergehende Befristungsmöglichkeiten als bei einem Hauptmietvertrag zulässig sind. Sie kann auch nur den Kündigungsschutz oder nur die Zinsbildung betreffen.

Normen

MRG §2 Abs3

5 Ob 108/99iOGH15.02.2000
5 Ob 75/06zOGH30.05.2006
5 Ob 170/19iOGH22.10.2019
5 Ob 15/22zOGH24.03.2022

Vgl

Dokumentnummer

JJR_20000215_OGH0002_0050OB00108_99I0000_001

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