Normen
ABGB §1328
GleichbehandlungsG §2 Abs1b
GleichbehandlungsG §2a Abs7
8 ObA 188/98z | OGH | 21.01.1999 |
Veröff: SZ 72/7 |
9 Ob 147/00h | OGH | 12.07.2000 |
Auch; Beisatz: Auch hier handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, der keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt. (T1) Beisatz: Hier: S 400.000,-. Die Folgen sexueller Übergriffe auf Kinder insbesondere bei fortgesetztem sexuellem Missbrauch lange Zeit unterbewertet. Besonders belastend sind für das betroffene Kind Gewissenskonflikte, Loyalitätskonflikte und der Verlust der altersspezifischen Entfaltungsmöglichkeiten. Es kommt bei diesen Kindern später oft zu chronischer Depressivität mit Selbstwertzweifeln, Schuldgefühlen, Angst oder auch Suizidhandlungen sowie zu Beeinträchtigungen der psychosexuellen und Persönlichkeitsentwicklung. (T2) |
8 ObA 132/00w | OGH | 23.10.2000 |
Auch; Beis wie T1 |
9 ObA 119/02v | OGH | 05.06.2002 |
Auch; Beis wie T1 |
13 Os 8/05h | OGH | 30.03.2005 |
Vgl; Beis wie T2 nur: Die Folgen sexueller Übergriffe auf Kinder insbesondere bei fortgesetztem sexuellem Missbrauch lange Zeit unterbewertet. Besonders belastend sind für das betroffene Kind Gewissenskonflikte, Loyalitätskonflikte und der Verlust der altersspezifischen Entfaltungsmöglichkeiten. Es kommt bei diesen Kindern später oft zu chronischer Depressivität mit Selbstwertzweifeln, Schuldgefühlen, Angst oder auch Suizidhandlungen sowie zu Beeinträchtigungen der psychosexuellen und Persönlichkeitsentwicklung. (T3) |
1 Ob 60/07s | OGH | 26.06.2007 |
Beis wie T1 |
9 ObA 18/08z | OGH | 05.06.2008 |
Beisatz: Dabei liegt es nahe, bei der Bemessung der Höhe des immateriellen Schadenersatzes insbesondere auf die Dauer der Diskriminierung und die Erheblichkeit der Beeinträchtigung Bedacht zu nehmen. (T4); Veröff: SZ 2008/77 |
8 ObA 63/09m | OGH | 22.09.2010 |
Beisatz: Nichts anders kann für die Ausmessung eines immateriellen Schadenersatzanspruchs nach § 26 Abs 11 GlBG gelten. (T5); Veröff: SZ 2010/115 |
8 ObA 57/16i | OGH | 27.09.2016 |
Auch; Beis wie T1 |
Dokumentnummer
JJR_19990121_OGH0002_008OBA00188_98Z0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)