OGH 4Ob221/98y (RS0110887)

OGH4Ob221/98y28.9.1998

Rechtssatz

Der verpönte Anlock-Effekt wird nicht erst durch die Gewährung einer verbotenen Zugabe im Sinne des § 9a UWG, sondern schon mit deren Ankündigung bewirkt, mag diese Ankündigung in der Folge auch nicht eingehalten werden.

Normen

UWG §9a

4 Ob 221/98yOGH28.09.1998
4 Ob 36/00yOGH14.03.2000

Auch

4 Ob 45/00xOGH12.04.2000

Vgl auch

4 Ob 140/00tOGH23.05.2000

Vgl auch

3 Ob 64/06tOGH26.04.2006

Auch; Beisatz: Eine verbotene Zugabenankündigung liegt auch dann vor, wenn die angesprochenen Verkehrskreise die in Aussicht gestellte zweite Ware irrig für eine Zugabe halten, weil durch die Art der Werbung der verpönte Anlockeffekt verwirklicht wird. (T1)

4 Ob 130/07gOGH10.07.2007

Dokumentnummer

JJR_19980928_OGH0002_0040OB00221_98Y0000_001

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