OGH 2Ob305/97k (RS0109132)

OGH2Ob305/97k4.12.1997

Rechtssatz

Beim Auftragsvertrag im Sinne des § 1002 ABGB handelt es sich um einen Konsensualvertrag, bei dem sich der Beauftragte zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Besorgung erlaubter Geschäfte auf Rechnung des Auftraggebers verpflichtet. Ist mit dem Auftrag keine Vollmacht verbunden, kann der Beauftragte nur als mittelbarer Stellvertreter tätig werden.

Normen

ABGB §1002

2 Ob 305/97kOGH04.12.1997
3 Ob 188/12mOGH19.12.2012
7 Ob 220/14zOGH12.03.2015

Auch; nur: Beim Auftragsvertrag im Sinne des § 1002 ABGB handelt es sich um einen Konsensualvertrag, bei dem sich der Beauftragte zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Besorgung erlaubter Geschäfte auf Rechnung des Auftraggebers verpflichtet. (T1)<br/>

1 Ob 63/18yOGH17.07.2018

nur T1

Dokumentnummer

JJR_19971204_OGH0002_0020OB00305_97K0000_001

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