Normen
StGB §148
StPO §281 Abs1 Z10 B
15 Os 112/97 | OGH | 13.11.1997 |
15 Os 23/98 | OGH | 02.04.1998 |
nur: Die Tatfrage, ob die Absicht des (leugnenden) Angeklagten auf eine wiederkehrende Begehung der Tat und auf die Erzielung fortlaufender (zwar für einen längeren, aber nicht für einen unbegrenzten Zeitraum wirkender) Einnahmen gerichtet war, ist nach dem Gesamtverhalten des Täters und allen konkreten Begleitumständen der Tat zu beantworten. (T1); Beisatz: Die Feststellung grundsätzlicher Bereitschaft zu noch nicht näher bestimmten kriminellen Aktivitäten alleine reicht für die rechtliche Annahme gewerbsmäßiger Tatbegehung nicht hin. (T2) |
13 Os 42/06k | OGH | 23.08.2006 |
Vgl auch; Beisatz: Gewerbsmäßige Begehung ist ausgeschlossen, wenn der Täter nur einen betragsmäßig begrenzten Deliktserfolg anstrebt. (T3) |
11 Os 165/12t | OGH | 15.01.2013 |
Auch; Beis wie T3 |
11 Os 5/19y | OGH | 02.04.2019 |
Vgl; Beis ähnlich wie T3 |
Dokumentnummer
JJR_19971113_OGH0002_0150OS00112_9700000_002
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