Normen
ASVG §176 Abs1 Z7
ASVG §176 Abs1 Z7 lita
10 ObS 312/97y | OGH | 04.11.1997 |
10 ObS 208/03s | OGH | 02.12.2003 |
nur: Unter einer Übung ist ein Verfahren zur Aneignung und zur Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten durch (wiederholtes) Vollziehen bestimmter Tätigkeiten gekennzeichnet, die für einen möglichen Einsatz von Bedeutung sein können und die nicht mit den allgemeinen ohne besondere Ausbildung jedermann eigenen Fähigkeiten durchgeführt werden können. (T1) |
10 ObS 100/08s | OGH | 24.07.2008 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Unfall eines Mitgliedes des Bergrettungsdienstes bei einer „Privattour". (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19971104_OGH0002_010OBS00312_97Y0000_003
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