OGH 10ObS276/97d (RS0108430)

OGH10ObS276/97d9.9.1997

Rechtssatz

Die Tatsache, daß ein Richter über Vorgänge in einem von ihm geführten Verfahren, somit über dienstliche Wahrnehmungen zu befragen ist, kann die Befangenheit eines Richters, der mit dem als Zeugen zu vernehmenden Richter näher bekannt oder befreundet ist, für sich allein nicht rechtfertigen (hier: Wiederaufnahme des Verfahrens).

Normen

JN §19 Z2

10 ObS 276/97dOGH09.09.1997
10 ObS 275/97gOGH30.09.1997

Auch

1 Ob 196/14aOGH22.10.2014

Auch

Dokumentnummer

JJR_19970909_OGH0002_010OBS00276_97D0000_001