Normen
1 Ob 194/97d | OGH | 15.07.1997 |
1 Ob 111/01g | OGH | 29.05.2001 |
Auch; Beisatz: Es ist nicht zulässig, dass die Bestandobjekte bewusst - und damit in nicht schützenswerter Weise - und in Kenntnis der Vermietung erworben wurden, um in Verfolgung eigener wirtschaftlichen Interessen neue Mietobjekte zu schaffen. (T1) |
9 Ob 82/02b | OGH | 10.07.2002 |
Auch; Beisatz: Von einer vergleichbaren Situation kann aber in den Fällen des dringenden Wohnbedürfnisses eines eintrittsberechtigten Angehörigen keine Rede sein. (T2) |
6 Ob 121/03t | OGH | 10.07.2003 |
Vgl |
1 Ob 135/08x | OGH | 16.09.2008 |
Auch; nur: Der Vermieter darf seinen Eigenbedarf nicht selbst verschuldet haben. (T3) |
4 Ob 224/18x | OGH | 26.02.2019 |
Beisatz: Eine Eigenbedarfskündigung kommt dann nicht in Betracht, wenn zwar ein Eigenbedarf des Vermieters objektiv besteht, dieser jedoch durch zumutbare Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten hätte verhindert werden können. (T4)<br/>Beisatz: Die Frage, ob der Eigenbedarf des Vermieters selbst verschuldet war, ist jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Eine solche Beurteilung wirft<br/>– abgesehen von einer krassen Fehlbeurteilung – keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO auf. (T5) |
5 Ob 174/21f | OGH | 04.11.2021 |
Dokumentnummer
JJR_19970715_OGH0002_0010OB00194_97D0000_001
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