OGH 1Ob152/97b (RS0108122)

OGH1Ob152/97b24.6.1997

Rechtssatz

Mag auch im geltend gemachten Umfang allenfalls eine Leistungspflicht des Vertragspartners (Werkvertragspartners) bestehen, so verletzt der Geschädigte die ihm obliegende Schadenminderungspflicht nicht schon dadurch, dass er nicht vorweg den allenfalls aus dem Vertrag Verpflichteten vor dem unmittelbaren Schädiger in Anspruch nimmt (vergleiche SZ 67/135).

Normen

ABGB §1293
ABGB §1304 A1

1 Ob 152/97bOGH24.06.1997

Veröff: SZ 70/126

8 Ob 6/10fOGH21.12.2010

Vgl auch; Beisatz: Es besteht im Regelfall keine Verpflichtung des Geschädigten, zur Entlastung des Schädigers die Leistungen von bloß vertraglich verpflichteten Dritten in Anspruch zu nehmen. (T1); Veröff: SZ 2010/160

7 Ob 122/12kOGH29.08.2012

Vgl; Beis wie T1

Dokumentnummer

JJR_19970624_OGH0002_0010OB00152_97B0000_003