4 Ob 2386/96b | OGH | 14.01.1997 |
4 Ob 2391/96p | OGH | 14.01.1997 |
Veröff: SZ 70/1 |
10 Ob 44/06b | OGH | 27.06.2006 |
nur: Eine Unterbrechung des Verfahrens wegen Präjudizialität eines anderen Rechtsstreites (§ 190 ZPO) ist mit dem Zweck des Provisorialverfahrens, einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren, unvereinbar. (T1); Beisatz: Dies gilt in gleicher Weise auch für den Fall des Verlusts der Prozessfähigkeit gemäß §158 ZPO oder für den Fall des Vorgehens des Gerichts gemäß §6a ZPO. (T2) |
7 Ob 286/08x | OGH | 28.01.2009 |
Auch |
4 Ob 211/08w | OGH | 24.02.2009 |
Vgl aber; Beisatz: Der Senat hält seine in den Entscheidungen 4 Ob 2386/96b und 4Ob2391/96p vertretene Auffassung, Sicherungsverfahren könnten nicht bis zur Erledigung eines in einem anderen Verfahren gestellten Vorabentscheidungsersuchens unterbrochen werden, nicht aufrecht. Vielmehr ist auch hier im Einzelfall zu prüfen, ob eine solche Unterbrechung zweckmäßig ist. Das wird insbesondere dann anzunehmen sein, wenn die Zweifel an der Auslegung des Gemeinschaftsrechts so schwerwiegend sind, dass - läge noch kein Vorabentscheidungsersuchen vor - ein solches Ersuchen auch in einem Sicherungsverfahren angezeigt wäre. (T3); Beisatz: Eine amtswegige Fortsetzung ist nicht erforderlich, da (auch) Sicherungsverfahren der Disposition der Parteien unterliegen. (T4) |
4 Ob 201/08z | OGH | 21.04.2009 |
Auch; Beis wie T4 |
4 Ob 32/09y | OGH | 12.05.2009 |
Vgl aber; Beis ähnlich wie T3; Beis wieT4 |
4 Ob 87/09m | OGH | 14.07.2009 |
Vgl aber; Beis wie T3; Beis wie T4 |
Dokumentnummer
JJR_19970114_OGH0002_0040OB02386_96B0000_002
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