Normen
StPO §162a Abs2
StPO §252 Abs1 Z2a
StPO §281 Abs1 Z4
| 14 Os 109/96 | OGH | 06.08.1996 |
| 12 Os 145/00 | OGH | 14.12.2000 |
Vgl auch; Beisatz: Die Vorführung einer Videoaufzeichnung über die kontradiktorische Vernehmung eines Zeugen im Vorverfahren setzt unabdingbar die berechtigte Inanspruchnahme des Entschlagungsrechtes durch diesen Zeugen voraus. Der ausdrückliche Antrag auf unmittelbare Vernehmung des Zeugen durch eine Prozesspartei entzieht der Annahme von deren Einverständnis zur Videovorführung trotz laut Hauptverhandlungsprotokoll umfassend "einvernehmliche Verlesung des gesamten Akteninhalts" jede tragfähige Grundlage. (T1) | ||
| 11 Os 80/03 | OGH | 05.08.2003 |
Vgl; Beisatz: Hier: Die Verlesung der Protokolle über die kontradiktorischen Vernehmungen der Zeugen war wegen des Vorführens der technischen Aufzeichnungen darüber (§ 162a Abs 1 letzter Satz StPO) in der Hauptverhandlung überflüssig. (T2) | ||
Dokumentnummer
JJR_19960806_OGH0002_0140OS00109_9600000_002
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