4 Ob 35/95 | OGH | 09.05.1995 |
Veröff: SZ 68/88 |
4 Ob 51/95 | OGH | 13.06.1995 |
4 Ob 2053/96g | OGH | 26.03.1996 |
nur: Psychischer (="moralischer") Kaufzwang liegt vor, wenn der Kunde einen Geschäftsabschluss nur schwer ausweichen kann oder veranlasst wird, eine Ware nicht wegen ihrer Güte und Preiswürdigkeit, sondern "anstandshalber" zu kaufen. Der Umworbene gerät durch die Vergünstigung in eine psychische Zwangslage, in welcher er es als unanständig oder jedenfalls peinlich empfindet, nichts zu kaufen. (T1) <br/>Beisatz: CA-Tausender. (T2) |
4 Ob 2062/96f | OGH | 29.05.1996 |
Auch; nur: Psychischer (="moralischer") Kaufzwang liegt vor, wenn der Kunde einen Geschäftsabschluss nur schwer ausweichen kann oder veranlasst wird, eine Ware nicht wegen ihrer Güte und Preiswürdigkeit, sondern "anstandshalber" zu kaufen. (T3) <br/>Beisatz: Die unabhängig von einem Kauf angekündigte verbilligte oder kostenlose Beförderung kann aber einen psychischen Kaufzwang auslösen, der die Kaufinteressenten in ihrer Entscheidungsfreiheit so stark beeinträchtigt, dass sie meinen, "anstandshalber" etwas kaufen zu müssen. (T4) |
4 Ob 103/08p | OGH | 10.06.2008 |
nur T3; Beis wie T4; Beisatz: Ob ein Angebot auf Gratisbeförderung geeignet ist, einen derartigen „psychischen Kaufzwang" entstehen zu lassen, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art und Weise, wie die Beförderung im Einzelnen durchgeführt wird, und ob dadurch für den Interessenten das Gefühl einer Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrags entstehen kann. (T5) |
4 Ob 129/13v | OGH | 22.10.2013 |
Vgl auch; nur T1; Veröff: SZ 2013/96 |
Dokumentnummer
JJR_19950509_OGH0002_0040OB00035_9500000_006
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