Normen
VersVG §62 Abs2
7 Ob 14/95 | OGH | 05.04.1995 |
7 Ob 184/98d | OGH | 30.09.1998 |
nur: Die Rettungspflicht des Versicherungsnehmers umfaßt die in der jeweiligen Situation möglichen und zumutbaren Rettungsmaßnahmen. (T1); Beisatz: Dabei ist die verkehrsübliche Sorgfaltspflicht einzuhalten. (T2); Beisatz: Hier: Neben dem (nicht ausreichenden) Löschversuch wäre der Versicherungsnehmer auch zu einer Kontrolle, ob der Löschversuch tatsächlich das gewünschte Ergebnis bewirkt hat, verpflichtet gewesen. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19950405_OGH0002_0070OB00014_9500000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)