OGH 1Ob646/94 (RS0044112)

OGH1Ob646/9427.3.1995

Rechtssatz

Es kommt immer wieder vor, daß Pferde auch von erfahrenen Reitern nicht unverzüglich unter Kontrolle gebracht werden können, sodaß gefährliche Berührungen zwischen Reitern und Pferden grundsätzlich zum Wesen des Reitsports gehören.

Normen

ABGB §1295 IId1
ABGB §1320 B3

1 Ob 646/94OGH27.03.1995
8 Ob 371/97kOGH27.11.1997

Vgl auch; Beisatz: Der Kläger hat die mit dem Reitsport verbundenen typischen Gefahren selbst zu tragen. (T1)

7 Ob 94/12tOGH04.07.2012

Beis wie T1

Dokumentnummer

JJR_19950327_OGH0002_0010OB00646_9400000_001