Normen
ABEV Art8
AWB 1986 Art6 Abs2
AWB 1/97 Art6 Abs2
7 Ob 41/94 | OGH | 22.02.1995 |
7 Ob 82/03i | OGH | 28.04.2003 |
Vgl auch; Beisatz: Das Erfordernis der Beaufsichtigung zur Verhinderung von Frostschäden darf nicht überspannt werden. (T1); Beisatz: Dennoch ist in einer Jahreszeit, in der in unseren geographischen Breiten üblicherweise Frostgefahr besteht, die Gefahr des Einfrierens von Leitungen bei leerstehenden Objekten geradezu evident. (T2) |
7 Ob 215/07d | OGH | 16.11.2007 |
Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Es würde die Pflicht des Versicherungsnehmers, das Haus zu beaufsichtigen, überspannen, wollte man von ihm - ohne jede Anhaltspunkte, dass die Heizung ausfallen könnte - alle zwei Tage eine Kontrolle der Heizung verlangen. (Art 8 ABEV). (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19950222_OGH0002_0070OB00041_9400000_001
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