10 Ob 506/93 | OGH | 25.10.1994 |
Veröff: SZ 67/187 |
1 Ob 122/99v | OGH | 29.06.1999 |
Auch; nur: Von den Gewährleistungsrechten selbst (hier: der Wandlung) sind die durch deren erfolgreiche Geltendmachung erst ausgelösten (entsprechenden) bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungsansprüche zu unterscheiden. Der Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreisteiles nach Vertragsaufhebung ist jedoch als Bereicherungsanspruch ein Unterfall der condictio causa finita des § 1435 ABGB und unterliegt der 30-jährigen Verjährung des § 1478 ABGB. (T1) |
4 Ob 105/10k | OGH | 31.08.2010 |
Vgl auch; nur: Der Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreisteiles nach Vertragsaufhebung ist als Bereicherungsanspruch ein Unterfall der condictio causa finita des § 1435 ABGB. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19941025_OGH0002_0100OB00506_9300000_001
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