OGH 8ObA268/94 (RS0077046)

OGH8ObA268/9431.8.1994

Rechtssatz

In das Urlaubsjahr fallende entgeltfortzahlungsfreie Zeiten führen zur entsprechenden Minderung des Anspruches auf Urlaubsentschädigung.

Normen

UrlG §9

8 ObA 268/94OGH31.08.1994
8 ObA 215/96OGH14.03.1996

Gegenteilig; Beisatz: Diese Entscheidung hat den Umstand, dass der Urlaubsanspruch zu Beginn des neuen (zweiten und weiteren) Urlaubsjahres im vollen Ausmaß gemäß § 2 Abs 2 zweiter Satz UrlG entsteht, außer acht gelassen. Es gibt keinen Grund dafür, dass ein bereits entstandener Urlaubsanspruch durch einen nachfolgenden längeren Krankenstand während dieses Urlaubsjahres gekürzt wird. (T1)

2 Ob 2268/96kOGH19.09.1996

Auch; Beisatz: Dieser Judikatur ist allerdings durch Art III Z 1 SRÄG 1995 nunmehr der Boden entzogen. (T2)

9 ObA 2299/96wOGH15.01.1997

Gegenteilig

9 ObA 2305/96bOGH05.03.1997

Gegenteilig; Beis wie T1

8 ObA 273/97yOGH22.12.1997

Gegenteilig; Beis wie T1; Beis wie T2

9 ObA 219/01yOGH05.09.2001

Gegenteilig; Beis wie T2; Beisatz: Seit der Änderung des § 2 Abs 2 UrlG durch Art III SRÄG 1995 ist die Rechtsprechung dahin einheitlich, dass auf Grund des nunmehr angeordneten Analogieverbotes eine Verkürzung des Urlaubsanspruches durch entgeltfreie Zeiten nicht stattfindet. (T3)

8 ObA 23/09dOGH29.09.2009

Gegenteilig; Veröff: SZ 2009/128

Dokumentnummer

JJR_19940831_OGH0002_008OBA00268_9400000_003

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