OGH 10ObS139/94 (RS0053130)

OGH10ObS139/9428.6.1994

Rechtssatz

Ist der Bedarf nach Beiziehung einer Hilfsperson (hier: für das Anlegen von Stützstrümpfen während der warmen Jahreszeit) jeweils nur für einige Monate eines Jahres gegeben, ist der notwendige Hilfsbedarf für diese Zeit zu ermitteln und auf das ganze Jahr aufzuteilen.

Normen

BPGG §4 Abs1

10 ObS 139/94OGH28.06.1994

Veröff: SZ 67/117 = SSV - NF 8/61

10 ObS 148/95OGH14.11.1995
10 ObS 89/03sOGH29.04.2003

Beisatz: Hier: Hilfe beim Anziehen und Ausziehen schwerer Mäntel und schwerer Schuhe (Stiefel) nur in der kalten Jahreszeit. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19940628_OGH0002_010OBS00139_9400000_002

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