OGH 9ObA120/93 (RS0020493)

OGH9ObA120/9311.8.1993

Rechtssatz

Gibt anläßlich der Eingliederung des Betriebes oder Unternehmens in einen Konzern die mit Zustimmung oder Duldung der Leitung des beherrschenden Unternehmens anstelle des bisherigen Vertreters des Dienstgebers tatsächlich Dienstgeberfunktionen ausübende natürliche Person den Dienstnehmern des eingegliederten Betriebes gegenüber Erklärungen über die künftige Gestaltung ihrer Arbeitsverträge ab, ist diese Erklärung gemäß § 1029 ABGB der in Frage kommenden Konzerngesellschaft zuzurechnen.

Normen

ABGB §1029 B3
ABGB §1151 XII

9 ObA 120/93OGH11.08.1993

Veröff: SZ 66/93 = DRdA 1994,148 (Kerschner)

8 ObA 2255/96tOGH30.01.1997

Auch

8 ObA 21/98sOGH29.01.1998

Vgl auch; Beisatz: Schlüssige Eingliederung der Arbeitsverhältnisse in den Konzern. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19930811_OGH0002_009OBA00120_9300000_001

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