9 ObA 219/92 | OGH | 11.11.1992 |
Veröff: DRdA 1993,284 (Ernst) |
8 ObA 157/02z | OGH | 08.08.2002 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Gerechtfertigte Entlassung eines Behinderten wegen Dienstunfähigkeit nach Zuerkennung der Berufsunfähigkeitspension und seiner Erklärung, auf Grund seines Gesundheitszustandes seine Aufgaben nicht mehr "kundenzufriedenstellend" bewältigen zu können. (T1) |
8 ObA 111/03m | OGH | 16.07.2004 |
nur: Soweit ein Behinderter zufolge seiner Behinderung nicht in der Lage ist, seine Arbeitsleistung in dem Ausmaß zu erbringen wie ein voll einsatzfähiger Arbeitnehmer, darf auf ihn nicht derselbe Beurteilungsmaßstab angelegt werden. Er ist gegen Angriffe aus dem Grunde einer durch seine Behinderung bedingten unzulänglichen Arbeitsleistung zu schützen. (T2); <br/>Beisatz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die ideellen und materiellen Interessen des Arbeitnehmers gewahrt bleiben. (T3) |
9 ObA 127/12k | OGH | 21.02.2013 |
Veröff: SZ 2013/21 |
Dokumentnummer
JJR_19921111_OGH0002_009OBA00219_9200000_003
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