OGH 5Ob141/92 (RS0012173)

OGH5Ob141/9213.10.1992

Rechtssatz

Unter einem Ausgedinge ist die auf einem Bauerngut ( nach neuerem Rechtsverständnis auch auf sonstigen Liegenschaften ) ruhende dingliche Verpflichtung zu Natural-, Geld- und Arbeitsleistungen zum Zwecke des Unterhalts des früheren Eigentümers zu verstehen ( Klang in Klang II 2. Auflage, 624 f ). Dazu gehört häufig auch das Wohnrecht des Übergebers ( Klang aaO; SZ 50/61 ua ).

Normen

ABGB §530 A
ABGB §530 B

5 Ob 141/92OGH13.10.1992

Veröff: JBl 1993,457

5 Ob 543/94OGH20.09.1994

Vgl auch; Beisatz: Hier: Gleichbehandlung des verbucherten Wohnungsrechtes mit den sonstigen Versorgungsansprüchen im Unvergleichsfall. (T1)

5 Ob 44/15dOGH14.07.2015

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19921013_OGH0002_0050OB00141_9200000_001

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