Unanwendbarkeit auf beständige Renten.
§ 530
Beständige jährliche Renten sind keine persönliche Servitut, und können also ihrer Natur nach auf alle Nachfolger übertragen werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Unanwendbarkeit auf beständige Renten.
§ 530
Beständige jährliche Renten sind keine persönliche Servitut, und können also ihrer Natur nach auf alle Nachfolger übertragen werden.
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