Unanwendbarkeit auf beständige Renten.
§ 530
Beständige jährliche Renten sind keine persönliche Servitut, und können also ihrer Natur nach auf alle Nachfolger übertragen werden.
Unanwendbarkeit auf beständige Renten.
§ 530
Beständige jährliche Renten sind keine persönliche Servitut, und können also ihrer Natur nach auf alle Nachfolger übertragen werden.