10 ObS 231/92 | OGH | 29.09.1992 |
10 ObS 84/14x | OGH | 26.08.2014 |
Auch; nur: Bildet die Tätigkeit des Versicherten, die zum Unfall führte, einen Teil seiner die Versicherung begründenden Beschäftigung, schließt selbst ein Verhalten, das gegen ein Gebot oder Verbot des Arbeitgebers verstößt, den Versicherungsschutz gemäß § 175 Abs 6 ASVG nicht aus. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19920929_OGH0002_010OBS00231_9200000_001
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