OGH 8Ob1580/92 (RS0032097)

OGH8Ob1580/9225.6.1992

Rechtssatz

Bei der Pauschalierung des zu leistenden Schadenersatzes für den Fall vorzeitiger Vertragsauflösung in der Höhe der Hälfte der ausständigen Entgelte handelt es sich um eine Konventionalstrafe.

Normen

ABGB §1336 B

8 Ob 1580/92OGH25.06.1992
6 Ob 127/05bOGH01.12.2005

Vgl auch; Beisatz: Es liegt auf der Hand, dass der Vermieter oder Leasinggeber bestrebt ist, eine längerfristige Bindung des Vertragspartners zu erreichen und sein Erfüllungsinteresse für den Fall einer vorzeitigen Vertragsauflösung durch eine Konventionalstrafe entsprechend abzusichern. (T1)

7 Ob 173/10gOGH11.05.2011

Beisatz: Hier: AGB für Finanzierungsleasingverträge. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19920625_OGH0002_0080OB01580_9200000_001

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