Normen
UVG §1
UVG §6
UVG §7 Abs1 Z1
5 Ob 508/92 | OGH | 24.03.1992 |
1 Ob 531/95 | OGH | 25.04.1995 |
Vgl; Beisatz: Es handelt sich bei den Vorschüssen um keine Sozialleistung des Staates. (T1) |
10 Ob 53/03x | OGH | 16.12.2003 |
nur: Mag auch das UVG aus sozialpolitischen Erwägungen geschaffen worden sein, so ändert dies doch nichts daran, dass durch diese sozialpolitische Maßnahme dem minderjährigen Kind durch einen Dritten, den Staat, vorschussweise ein Teil jener Unterhaltsbeträge geleistet werden soll, auf die er konkret gegen seinen Unterhaltsschuldner Anspruch hat. (T2) |
10 Ob 42/09p | OGH | 19.01.2010 |
Vgl; Beisatz: Mag auch das UVG aus sozialpolitischen Erwägungen geschaffen worden sein, so handelt es sich doch bei den Vorschüssen um keine Sozialleistung des Staates, sondern um die vorläufige Erfüllung der Unterhaltspflicht durch einen Dritten. (T3) |
10 Ob 37/16p | OGH | 19.07.2016 |
Vgl auch; Beisatz: Das UVG sieht für die Vorschussgewährung keine grundsätzlich andere Berechnung vor als § 231 (früher: § 140) ABGB. (T4)<br/> |
Dokumentnummer
JJR_19920324_OGH0002_0050OB00508_9200000_001
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