Normen
ABGB §1293
1 Ob 533/92 | OGH | 18.03.1992 |
Veröff: SZ 65/41 = EvBl 1992/156 S 657 = JBl 1992,720 |
3 Ob 175/05i | OGH | 25.01.2006 |
nur: Veranlasst jemand einen anderen schuldhaft zur Zahlung einer Nichtschuld an einen Dritten, so tritt dessen Schaden grundsätzlich schon mit der Zahlung ein. Von dem Grundsatz, dass der Schaden bereits mit der Zahlung eintritt, werden nur jene Fälle ausgenommen, in denen dargetan wird, dass der Dritte ohnedies zur unverzüglichen (Rückzahlung) Zahlung bereit und in der Lage ist. Dass in solchen Fällen ausnahmsweise kein Schaden eingetreten ist, hat der Schädiger zu behaupten und zu beweisen. (T1) |
4 Ob 246/12y | OGH | 19.03.2013 |
Vgl auch |
2 Ob 188/14g | OGH | 02.07.2015 |
Auch; nur T1; Beisatz: Hier ist durch die Rückzahlung der Sondervorschreibung aus der Rücklage der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft eine entsprechende Verminderung des Rücklagenvermögens und somit ein vom Kläger verursachter und ‑ gemessen am Sorgfaltsmaßstab des § 1299 ABGB ‑ von ihm als Verwalter auch zu verantwortender Schaden entstanden. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19920318_OGH0002_0010OB00533_9200000_001
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