OGH 9ObA261/91 (RS0021348)

OGH9ObA261/9112.2.1992

Rechtssatz

Eine rechtsgeschäftliche (privative) Übernahme von Arbeitsverhältnissen ist auch ohne Unternehmensübernahme möglich. Damit ein Arbeitsverhältnis auf einen neuen Arbeitgeber übergeht, ist grundsätzlich eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer, dem bisherigen Arbeitgeber und dem neuen Arbeitgeber erforderlich. Kommt es in diesem dreipersonalen Verhältnis nicht zu einer solchen Vertragsübernahme, besteht das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber fort. Der Schwerpunkt bei dieser arbeitsrechtlichen Vertragsübernahme liegt - wie bei der Betriebsnachfolge - im rechtsgeschäftlichen Verhältnis des Arbeitnehmers zum neuen Arbeitgeber.

Normen

ABGB §1151 XII
ABGB §1405

9 ObA 261/91OGH12.02.1992

Veröff: WBl 1992,231

9 ObA 18/95OGH22.02.1995

Beisatz: § 48 ASGG (T1)

8 ObS 23/95OGH24.05.1995

Auch; nur: Eine rechtsgeschäftliche (privative) Übernahme von Arbeitsverhältnissen ist auch ohne Unternehmensübernahme möglich. Damit ein Arbeitsverhältnis auf einen neuen Arbeitgeber übergeht, ist grundsätzlich eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer, dem bisherigen Arbeitgeber und dem neuen Arbeitgeber erforderlich. (T2) Beisatz: Eine "Vordienstzeitenanrechnung" ist somit die weitere Rechtsfolge einer vereinbarten Vertragsübernahme, die aufgrund der "gemäßigten Rechtsfolgentheorie" aus rechtsgeschäftlichen Handeln eintritt, nicht aber einer gesetzlichen Rechtsfolge gleichgehalten werden darf. (T3)

9 ObA 161/95OGH06.12.1995

Auch; nur T2; Beis wie T1

8 ObA 308/01dOGH13.12.2001

Dokumentnummer

JJR_19920212_OGH0002_009OBA00261_9100000_001

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