OGH 10ObS287/91 (RS0085683)

OGH10ObS287/9128.1.1992

Rechtssatz

Da jedoch § 506 Abs 2 ASVG ausschließlich auf die Begünstigung nach § 503 abstellt, kommt es für die Anwendung dieser Bestimmung im Leistungsverfahren nur darauf an, ob eine solche Begünstigung erteilt wurde, nicht aber, ob es einer solchen wegen eines bestehenden Sozialversicherungsübereinkommens gar nicht bedarf.

Normen

ASVG §503
ASVG §506 Abs2

10 ObS 287/91OGH28.01.1992

Veröff: SSV-NF 6/5

10 ObS 102/95OGH08.06.1995

Auch; nur: Da jedoch § 506 Abs 2 ASVG ausschließlich auf die Begünstigung nach § 503 abstellt, kommt es für die Anwendung dieser Bestimmung im Leistungsverfahren nur darauf an, ob eine solche Begünstigung erteilt wurde. (T1)

10 ObS 274/00tOGH19.12.2000

nur T1

Dokumentnummer

JJR_19920128_OGH0002_010OBS00287_9100000_002

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