OGH 5Ob1/91 (RS0082983)

OGH5Ob1/9125.6.1991

Rechtssatz

Verstöße gegen § 1 Abs 3 WEG (1948 = 1975) (hier bezüglich Hausbesorgerwohnung) und darauf aufbauende bücherliche Eintragungen sind mit Nichtigkeit bedroht.

Normen

WEG 1975 §1 Abs3
WEG 1975 §24
WEG 1975 §26
WEG idF 3.WÄG §1 Abs4
WEG 2002 §2 Abs2

5 Ob 1/91OGH25.06.1991

Veröff: WoBl 1992,22 (Call)

3 Ob 113/91OGH23.10.1991
5 Ob 5/95OGH13.01.1995

Beisatz: Nach dem 3.WÄG: § 1 Abs 4 WEG. Das gilt zumindest dann, wenn die Begründung von Wohnungseigentum geradezu (etwa rechtlich) unmöglich ist, was auf Teile der Liegenschaft zutrifft, die notwendigerweise der allgemeinen Benützung dienen. (T1)

5 Ob 152/98hOGH09.06.1998

Auch; Beisatz: Die Vermietung der als Hausbesorgerwohnung vorgesehenen Wohnung, an der Wohnungseigentum nicht gültig begründet werden kann, an die Miteigentümer, ist rechtlich unwirksam. (T2)

5 Ob 318/99xOGH07.12.1999

Auch; Beisatz: Die Bereinigung hat durch eine der wahren Rechtslage entsprechende Neufestsetzung der Nutzwerte zu erfolgen. (T3); Beisatz: Hier: Während des zweiten Rechtsganges vorgenommener Verkauf der nach dem Grundbuchsstand auf die Hausbesorgerwohnung entfallenden Miteigentumsanteile an die Hausbesorgerin und deren Ehegatten. (T4)

5 Ob 52/01kOGH13.03.2001

Vgl auch; Beisatz: Die Nichtigkeit des Wohnungseigentums und der darauf beruhenden Grundbuchseintragungen, wird in einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 1 WEG nur erläuternd bemerkt, aber nicht ausgesprochen. (T5)

5 Ob 147/01fOGH26.06.2001

Auch; Beisatz: Hier: Substandardwohnung gemäß § 1 Abs 3 WEG idF 3. WÄG. (T6)

5 Ob 230/01mOGH12.02.2002

Vgl auch

5 Ob 129/07tOGH28.08.2007

Auch; Beis wie T5; Beisatz: Die Wohnungseigentumstauglichkeit von Wohnungen, sonstigen selbständigen Räumlichkeiten oder Abstellplätzen ist durch § 2 Abs 2 WEG zwingend geregelt. Nutzwertfestsetzungen und Grundbuchseintragungen, die gegen diese zwingenden Grundsätze verstoßen, sind nichtig. (T7); Beisatz: Es mangelt daher der Antragstellerin im gegenständlichen Fall an der Antragslegitimation nach § 32 Abs 5 WEG 2002. (T8)

5 Ob 109/09dOGH13.10.2009

Vgl; Beisatz: Eine mangels eines wohnungseigentumstauglichen Objekts nichtige Einverleibung des Wohnungseigentums kann vor einer rechtlich gesamthaften Sanierung nicht die Grundlage für einzelne, auf dem gesetzwidrigen Zustand aufbauende Eintragungen sein. (T9)

5 Ob 18/14dOGH23.04.2014

Auch; Beisatz: Bis zu einer „Rückabwicklung“ sind die „Wohnungseigentümer“ mangels eines dem Gesetz entsprechenden Mindestanteils entgegen dem Grundbuchstand rechtlich nicht Wohnungseigentümer, sondern nur schlichte Miteigentümer. Die Bereinigung hat durch eine der wahren Rechtslage entsprechende Neufestsetzung der Nutzwerte zu erfolgen. (T10)<br/>

5 Ob 61/16fOGH25.08.2016

Auch; Beis wie T8; Beis wie T10

5 Ob 137/17hOGH29.08.2017

Dokumentnummer

JJR_19910625_OGH0002_0050OB00001_9100000_002