OGH 5Ob104/90 (RS0083136)

OGH5Ob104/9011.12.1990

Rechtssatz

Unter die Gesetzesbestimmung des § 14 Abs 3 WEG fällt jegliche Veränderung (und nicht nur eine nützliche Verbesserung) gemeinsamer Liegenschaftsteile, die über die ordnungsgemäße Erhaltung im Sinne des § 14 Abs 1 Z 1 WEG hinausgeht. Die Voraussetzung des § 14 Abs 3 Satz 2 Z 3 WEG fehlt nicht schon bei jeder Beeinträchtigung der Überstimmten, sondern erst bei einer übermäßigen.

Normen

WEG 1975 §14 Abs1 Z1
WEG 1975 §14 Abs3
WEG 2002 §29 Abs2 Z1

5 Ob 104/90OGH11.12.1990

Veröff: WoBl 1991,79 (Würth/Call)

5 Ob 1049/93OGH14.09.1993

Vgl; nur: Unter die Gesetzesbestimmung des § 14 Abs 3 WEG fällt jegliche Veränderung (und nicht nur eine nützliche Verbesserung) gemeinsamer Liegenschaftsteile, die über die ordnungsgemäße Erhaltung im Sinne des § 14 Abs 1 Z 1 WEG hinausgeht. (T1) Beisatz: Hier: Anpflanzen von Sträuchern auf einer bisher frei zugänglichen Grünfläche und damit faktisches Aussperren anderer Miteigentümer und Wohnungseigentümer aus der gemeinsamen Grünanlage. (T2) Veröff: WoBl 1994,26 (Call)

5 Ob 197/97zOGH08.07.1997

Beisatz: Hier: Streetball-Anlage. (T3)

5 Ob 219/98mOGH11.05.1999

Auch; nur: Die Voraussetzung des § 14 Abs 3 Satz 2 Z 3 WEG fehlt nicht schon bei jeder Beeinträchtigung der Überstimmten, sondern erst bei einer übermäßigen. (T4) Beisatz: Eine geringfügige Einschränkung der Kellerhöhe durch Anbringung einer Bodenisolierung (zur Beseitigung der Feuchtigkeit) überschreitet keineswegs das Maß der hinzunehmenden Beeinträchtigung. (T5)

5 Ob 217/00yOGH05.09.2000

Vgl auch; nur T1; Beisatz: Die Neuerrichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Flachdach einer Wohnungseigentumsanlage ist auch eine Angelegenheit der außerordentlichen Verwaltung. (T6)

5 Ob 157/02bOGH27.08.2002

Auch; nur T4; Beisatz: Eine geringfügige Einschränkung muss hingenommen werden. (T7) Beisatz: Der Antragsteller ist beweispflichtig für eine erhebliche Beeinträchtigung. (T8)

5 Ob 296/05yOGH24.01.2006

Auch; Beis wie T8

5 Ob 92/08bOGH14.05.2008

Auch; nur ähnlich wie T4; Beis wie T8; Beisatz: Hier: § 29 WEG 2002. (T9)

5 Ob 18/13bOGH21.03.2013

Vgl; Ähnlich nur T4; Auch Beis wie T8; Beis wie T9

5 Ob 154/20pOGH15.04.2021

Beis wie T7

Dokumentnummer

JJR_19901211_OGH0002_0050OB00104_9000000_003