OGH 7Ob26/90 (RS0020331)

OGH7Ob26/9022.11.1990

Rechtssatz

Grundvoraussetzungen für die Annahme einer derartigen Vollmachtserteilung sind 1.) ein bestimmter Sachverhalt, aus dem (vom Anerklärten) ein Wille auf Vollmachtserteilung erschlossen werden konnte (objektiv, dh unter Anwendung der für rechtsgeschäftliche Willenserklärungen maßgebenden Interpretationsregeln, insbesondere der Verkehrsanschauung); 2.) der Nachweis, dass dieser Sachverhalt durch ein Verhalten des Geschäftsherrn zurechenbar veranlasst wurde; und 3.) das Fehlen des Wissens bzw Fehlen des fahrlässigen Nichtwissens auf Seite des Anerklärten um die Tatsache, dass der Geschäftsherr die betreffende Person gar nicht bevollmächtigt hat. Für das Vorliegen aller drei Voraussetzungen ist der behauptende Kläger beweispflichtig.

Normen

ABGB §1029 B1

7 Ob 26/90OGH22.11.1990

Veröff: VersRdSch 1991,385 = VersR 1992,214

6 Ob 265/97gOGH25.09.1997
2 Ob 107/08mOGH19.02.2009

Vgl; Veröff: SZ 2009/18

9 Ob 3/08vOGH24.02.2009

Vgl auch; Beisatz: Hier: Zur Frage der Anscheinsvollmacht bei „Phishing-Attacken". (T1)<br/>Beisatz: Auf die in der Vorentscheidung 2 Ob 107/08m aufgeworfene Frage einer von einer Anscheinsvollmacht unabhängigen Rechtsschein-(Risiko-)zurechnung muss bei der hier gegebenen Fallkonstellation nicht weiter eingegangen werden. Eine von einer Anscheinsvollmacht unabhängige Risikozurechnung käme aber - wenn überhaupt - nur im Falle einer ganz erheblichen Sorglosigkeit des Inhabers des belasteten Kontos in Betracht. Eine solche erhebliche Sorglosigkeit kann aber ohne näheres Sachvorbringen dem Opfer einer „Phishing"-Aktion selbst dann nicht ohne weiteres unterstellt werden, wenn der getäuschte Kontoinhaber aufgrund der (gelungenen) betrügerischen Aktion den „Tan-Code" - wie hier festgestellt - „herausgegeben" hat. (T2)

8 ObA 59/09yOGH22.04.2010

Auch; nur: Der Sachverhalt, aus dem der Erklärungsgegner auf die Vollmachtserteilung an den Erklärenden schließen kann, muss aber durch ein Verhalten des zu Vertretenden zurechenbar veranlasst werden. (T3)

2 Ob 43/10bOGH24.08.2010

Vgl; nur: Grundvoraussetzungen für die Annahme einer derartigen Vollmachtserteilung ist unter anderem der Nachweis, dass dieser Sachverhalt durch ein Verhalten des Geschäftsherrn zurechenbar veranlasst wurde. (T4)

9 ObA 5/11tOGH28.02.2011

Vgl

10 Ob 37/11fOGH31.05.2011

Vgl auch

5 Ob 219/10gOGH26.05.2011

Vgl auch

4 Ob 71/11mOGH21.06.2011

Vgl auch; nur ähnlich T3

8 ObS 9/11yOGH29.06.2011

Vgl auch

8 ObS 7/15kOGH29.10.2015

Auch

8 ObS 1/17fOGH22.02.2017

Auch

5 Ob 28/17dOGH20.07.2017

Auch

9 ObA 115/19fOGH29.04.2020

Vgl; nur T3

5 Ob 48/20zOGH21.07.2020

Dokumentnummer

JJR_19901122_OGH0002_0070OB00026_9000000_002

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