Normen
ASGG §67 Abs1 Z1
ASGG §69
AVG §58 Abs1
ASVG §367
10 ObS 406/89 | OGH | 18.09.1990 |
Veröff: SSV - NF 4/99 |
10 ObS 88/91 | OGH | 26.03.1991 |
Auch; Veröff: SSV - NF 5/36 |
10 ObS 70/95 | OGH | 11.04.1995 |
10 ObS 2351/96z | OGH | 22.10.1996 |
Auch; Beisatz: Wurde über die Gesamtgewährung von Pflegegeld mittels Mitteilung gemäß § 4 Abs 4 letzter Satz BPGG (in der Fassung BGBl 1993/110) erkannt, so kommt dieser ungeachtet des Fehlens der ausdrücklichen Bezeichnung "Bescheid" Bescheidcharakter für den Pflegegeldgewährungsanspruch bis einschließlich der Stufe 2 des Pflegegeldes zu. (T1) |
10 ObS 2/01v | OGH | 20.02.2001 |
Auch; nur: Ein nach dem Inhalt erkennbarer eindeutiger Bescheidwille einer Erledigung des Versicherungsträgers ist auch dann ein Bescheid, wenn er entgegen § 58 Abs 1 AVG nicht als solcher bezeichnet ist. (T2) Beisatz: Auch eine bloße Verständigung des Versicherten durch den Sozialversicherungsträger oder dessen Mitteilung ist als Bescheid anzusehen, wenn der Bescheidwille dem Schreiben entnommen werden kann. Gibt der Versicherungsträger in einem an den Versicherten gerichteten Schreiben seinen Willen zu erkennen, einem Antrag des Versicherten nicht zu entsprechen, ist dieses Schreiben als Bescheid zu werten. (T3); Veröff: SZ 74/23 |
10 ObS 1/02y | OGH | 29.01.2002 |
Beis wie T3; Veröff: SZ 2002/11 |
10 ObS 146/15s | OGH | 19.01.2016 |
Auch; Beis wie T3; Beisatz: Informationsschreiben über voraussichtliche Höhe der Pension stellt keinen verbindlichen Bescheid dar. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19900918_OGH0002_010OBS00406_8900000_001
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