10 ObS 120/90 | OGH | 29.05.1990 |
10 ObS 332/91 | OGH | 26.11.1991 |
Auch; Beisatz: Kann ein Versicherter den Weg zur Arbeitsstätte ab Verlassen der Wohnung unter den üblichen Bedingungen zurücklegen und eine ihm zumutbare Tätigkeit am Arbeitsplatz ohne Einschränkungen verrichten, so liegt Invalidität nicht vor. Die Tatsache, daß er allenfalls im häuslichen Bereich einer besonderen Betreuung bedarf (zB Hilfe beim Anziehen der Strümpfe und der Schuhe), um den Weg zur Arbeit anzutreten, ist als persönliches Moment bei Prüfung der Frage der geminderten Arbeitsfähigkeit nicht zu berücksichtigen. (T1) Veröff: SSV-NF 4/78 |
10 ObS 144/21f | OGH | 14.12.2021 |
Vgl aber; Beisatz: Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass der Arbeitsweg selbst nicht ohne fremde Hilfe zurückgelegt werden kann. Der Arbeitsweg für die Beurteilung des Versicherungsfalls der geminderten Arbeitsfähigkeit ist nicht dem „privaten“ Lebensbereich zuzuordnen (vgl auch RS0085049 [T15]). (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19900529_OGH0002_010OBS00120_9000000_001
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