OGH 10ObS169/89 (RS0085356)

OGH10ObS169/8912.9.1989

Rechtssatz

Der Ausnahmekatalog des § 292 Abs 4 ASVG steht in engem Zusammenhang mit der besonderen sozialen Funktion der Ausgleichszulage. Diese soll nicht dadurch eingeengt oder gar aufgehoben werden, daß Leistungen, die schon aufgrund anderer Bestimmungen - etwa wegen des Familienstandes oder wegen der besonderen persönlichen Verhältnisse - zu gewähren sind, in die Berechnung des Nettoeinkommens einbezogen werden und damit einen Ausgleichszulagenanspruch vermindern oder gar nicht erst entstehen lassen würden. Das gilt besonders für solche Zuwendungen, die dem Pensionisten zur Deckung eines bestimmten Aufwandes zukommen.

Normen

ASVG §292 Abs4

10 ObS 169/89OGH12.09.1989

Veröff: SSV-NF 3/97

10 ObS 34/02aOGH19.03.2002

nur: Der Ausnahmekatalog des § 292 Abs 4 ASVG steht in engem Zusammenhang mit der besonderen sozialen Funktion der Ausgleichszulage. (T1)

10 ObS 160/03gOGH16.03.2004

Auch; Beisatz: Zinserträge aus veranlagtem Kapital (Schmerzengeld und Verunstaltungsentschädigung) fallen nicht unter die Ausnahme des Abs 4. (T2)

10 ObS 67/14xOGH15.07.2014

Auch

10 ObS 4/22vOGH28.07.2022

Dokumentnummer

JJR_19890912_OGH0002_010OBS00169_8900000_001