10 ObS 163/89 | OGH | 23.05.1989 |
Veröff: SSV-NF 3/65 |
10 ObS 271/91 | OGH | 17.12.1991 |
Auch; Beisatz: Der Zusammenhang zwischen der die Versicherung begründenden betrieblichen Tätigkeit und dem Arztweg nicht dadurch endgültig gelöst, daß die Klägerin nach Dienstschluß zunächst in einem in unmittelbarer Nähe gelegenen Restaurant das Mittagessen einnahm und den Weg erst nach einer Stunde fortsetzte. Der von der Arbeitsstätte aus angetretene Arztweg ist diesbezüglich nicht anders zu beurteilen als der Heimweg. (T1) Veröff: SSV-NF 5/139 |
10 ObS 261/92 | OGH | 10.11.1992 |
10 ObS 155/03x | OGH | 27.05.2003 |
Auch; Beisatz: Dreieinhalb Stunden währende Unterbrechung des Heimwegs, während derer ein Treffen unter Arbeitskollegen in einem Gasthaus stattfand, von denen keiner über eine Entscheidungsbefugnis als Vorgesetzter verfügte und die auch keine Funktion als Belegschaftsvertreter hatten, ist als endgültige Lösung des Zusammenhanges zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Weg vom Ort dieser Tätigkeit anzusehen. (T2) |
10 ObS 139/12g | OGH | 02.10.2012 |
Auch |
Dokumentnummer
JJR_19890523_OGH0002_010OBS00163_8900000_002
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