OGH 9ObA315/88 (RS0005451)

OGH9ObA315/8811.1.1989

Rechtssatz

Daraus, dass die beklagte Partei - eine Gesellschaft mbH mit Sitz in Österreich - ihr Unternehmen auflöst und das Warenlager veräußert hat, kann eine subjektive Gefährdung des Anspruches des Klägers iSd § 379 Abs 2 EO nicht erschlossen werden; der Kläger hat konkrete Aktivitäten der beklagten Partei mit dem Ziel, den Verkaufserlös dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen oder daraus unberechtigterweise einige Gläubiger zu begünstigen, weder behauptet noch bescheinigt. Die abstrakte Möglichkeit des Entzuges des inländischen exekutionsfähigen Vermögens durch die beklagte Partei reicht zur Annahme einer derartigen Gefährdung nicht aus.

Normen

EO §379 Abs2 D

9 ObA 315/88OGH11.01.1989
1 Ob 2009/96iOGH25.06.1996

nur: Die abstrakte Möglichkeit des Entzuges des inländischen exekutionsfähigen Vermögens durch die beklagte Partei reicht zur Annahme einer derartigen Gefährdung nicht aus. (T1)

6 Ob 225/07tOGH07.11.2007

Vgl auch; Beis wie T1

7 Ob 255/09iOGH27.01.2010

Auch; nur T1

Dokumentnummer

JJR_19890111_OGH0002_009OBA00315_8800000_001

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