Rechtssatz
Daraus, dass die beklagte Partei - eine Gesellschaft mbH mit Sitz in Österreich - ihr Unternehmen auflöst und das Warenlager veräußert hat, kann eine subjektive Gefährdung des Anspruches des Klägers iSd § 379 Abs 2 EO nicht erschlossen werden; der Kläger hat konkrete Aktivitäten der beklagten Partei mit dem Ziel, den Verkaufserlös dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen oder daraus unberechtigterweise einige Gläubiger zu begünstigen, weder behauptet noch bescheinigt. Die abstrakte Möglichkeit des Entzuges des inländischen exekutionsfähigen Vermögens durch die beklagte Partei reicht zur Annahme einer derartigen Gefährdung nicht aus.
1 Ob 2009/96i | OGH | 25.06.1996 |
nur: Die abstrakte Möglichkeit des Entzuges des inländischen exekutionsfähigen Vermögens durch die beklagte Partei reicht zur Annahme einer derartigen Gefährdung nicht aus. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19890111_OGH0002_009OBA00315_8800000_001
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