Normen
ASVG §177 Anl1 Nr19
10 ObS 107/88 | OGH | 11.10.1988 |
Veröff: SSV-NF 2/104 |
10 ObS 164/89 | OGH | 06.06.1989 |
nur: Auch bei Hauterkrankungen als Berufskrankheit ist bei der Bemessung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht auf den konkreten Einkommensverlust abzustellen. Lag drei Monate nach Eintritt des Versicherungsfalles nur mehr eine latente Allergiebereitschaft vor, kommt es bei der Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit darauf an, von welchen Berufen die Klägerin durch die latent verbliebene Krankheit (also nicht in der zum Zeitpunkt der Berufsaufgabe ausgeprägten akuten Form) ausgeschlossen ist. (T1) |
10 ObS 84/90 | OGH | 27.02.1990 |
Ähnlich; Beisatz: Asthma bronchiale. (T2) |
10 ObS 352/90 | OGH | 06.11.1990 |
nur T1; Veröff: SZ 63/196 = SSV-NF 4/142 |
10 ObS 161/95 | OGH | 20.09.1995 |
Auch; nur: Auch bei Hauterkrankungen als Berufskrankheit ist bei der Bemessung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht auf den konkreten Einkommensverlust abzustellen. (T3) |
10 ObS 1/96 | OGH | 09.01.1996 |
nur T1 |
10 ObS 187/98t | OGH | 09.06.1998 |
nur: Lag drei Monate nach Eintritt des Versicherungsfalles nur mehr eine latente Allergiebereitschaft vor, kommt es bei der Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit darauf an, von welchen Berufen die Klägerin durch die latent verbliebene Krankheit (also nicht in der zum Zeitpunkt der Berufsaufgabe ausgeprägten akuten Form) ausgeschlossen ist. (T4); Beisatz: Liegen drei Monate nach Eintritt des Versicherungsfalles noch akute Krankheitserscheinungen vor, die allerdings gegenüber der Zeit der Ausübung schädigender Tätigkeiten gebessert sind, so ist bei Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit von diesem aktuellen Zustand und nicht von dem vormals bestandenen schlechteren Zustand auszugehen. (T5) |
10 ObS 36/18v | OGH | 23.05.2018 |
Ähnlich |
Dokumentnummer
JJR_19881011_OGH0002_010OBS00107_8800000_001
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