OGH 1Ob630/88 (RS0047669)

OGH1Ob630/8828.9.1988

Rechtssatz

Hat das unterhaltsberechtigte Kind die Absicht, an der Wirtschaftsuniversität Fremdenverkehr zu studieren, dient ein einjähriger Studienaufenthalt in den USA dem angestrebten Bildungsziel und hat daher nicht Ruhen des Unterhaltsanspruches zur Folge.

Normen

ABGB §140 Cb

1 Ob 630/88OGH28.09.1988
5 Ob 1554/92OGH22.09.1992

Vgl auch; Beisatz: Überdies ist die Weiterbildung verwertbar, da sie eine Berufsqualifikation verspricht, die der Selbstverwirklichung des Kindes und der Schaffung einer soliden Existenzgrundlage dient. Alle diese Kriterien können auch auf ein Auslandsstudium zutreffen. (T1)

3 Ob 2382/96gOGH14.01.1998

Auch

5 Ob 150/09hOGH13.10.2009

Vgl; Beisatz: Der Auslandsaufenthalt entspricht internationalen Standards für das Doktoratsstudium eines besonders qualifizierten Studenten. (T2)

5 Ob 185/18vOGH06.11.2018

Vgl auch; Beisatz: Hier: Dem Ausbildungsziel dienender Studienaufenthalt im Ausland und Teilzeitbeschäftigung im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19880928_OGH0002_0010OB00630_8800000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)